Diensthaftpflichtversicherung
/1/ Spezielle Absicherung im öffentlichen Dienst

Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die Sie Dritten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Gerade dann, wenn Personen geschädigt oder Vermögensschäden verursacht werden, können schnell hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Auch gegenüber Ihrem Dienstherren können Sie haftpflichtig gemacht werden, wenn Sie diesen schädigen. Eine auf Ihren konkreten Bedarf abgestimmte Diensthaftpflicht übernimmt die Prüfung, Regulierung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen.

KONTAKT
close slider


    Ja, ich habe die Datenschutzerklärung und das Impressum mit den gesetzlichen Pflichtmitteilungen zur Kenntnis genommen und stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@aczent-finanzplan.de widerrufen. Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme mit Ja